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   OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9067
OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02 (https://dejure.org/2004,9067)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.10.2004 - 2 Wx 12/02 (https://dejure.org/2004,9067)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 2 Wx 12/02 (https://dejure.org/2004,9067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Rechtsfehlerkontrolle einer Auslegung einer Teilungserklärung; Freistellung eines Teileigentümers einer Tiefgarage von laufenden Kosten zu Lasten der Wohnungseigentümer im Rahmen einer Teilungserklärung; Differenzierung zwischen Wohnungseigentümern und ...

  • Judicialis

    WEG §§ 10-29; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 20; ; FGG § 22; ; FGG § 27; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenverteilung zwischen Wohnungseigentümern und Teileigentümern - Auslegung der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02
    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 121, 236, 239 m.w.N. zur std. Rspr.).
  • LG Hamburg, 11.01.2002 - 318 T 125/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02
    Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 18, vom 11. Januar 2002 (Az. 318 T 125/01) wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der

    Unerheblich ist daher auch, ob die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung in der Vergangenheit von den Wohnungseigentümern und früheren Verwaltern anders verstanden worden und dementsprechend anders als nach ihrem maßgeblichen Wortlaut umgesetzt worden ist (vgl. Senat ZWE 2006, 433 = DNotZ 2006, 692; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2006 - 20 W 241/05 -, zitiert nach Juris; Hans.OLG Hamburg ZMR 2004, 614 = OLGR 2004, 495; ZMR 2005, 69 = OLGR 2005, 127; ZMR 2005, 72 = OLGR 2005, 151).
  • AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18

    Welchen Anforderungen muss ein individueller Verteilerschlüssel genügen?

    Dafür spricht eine Auslegung der Teilungserklärung (siehe zu einer vergleichbaren Konstellation: OLG Hamm, Beschluss v. 23.02.2006 - 15 W 135/05; ferner etwa: OLG Hamburg, Beschluss v. 25.10.2004 - 2 Wx 12/02; OLG Frankfurt, Beschluss v. 20.09.2006 - 20 W 241/05).
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